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Unsere Regularien:
Ein Ausschnitt aus der Satzung ...

Zweck des Vereins

Ziel des Vereins ist es, den Anbau, den Wuchs sowie das Ernten von Gemüse, Obst, Blumen und Zierpflanzen zur Freude zu betreiben.

Der Erreichung des Zieles dienen:
- Die Sicherstellung und Bearbeitung von Gartenland im weitesten Sinne.
- Die Verschönerung der Gemeinden.
- Die Fürsorge um die gesamte Natur durch Landschafts- und Umweltschutz.
- Die Verwirklichung dieser gemeinnützigen Ziele erfolgt u.a. in folgender Weise:

In Vorträgen wird die Erkenntnis um den Gesundheitswert des Gartens vertieft,
sei es durch die körperliche Betätigung, sei es durch den Hinweis auf den Wert
naturgemäßen Lebens.

In Kursen werden Gartentheorie und Praxis dem Freizeitgärtner vermittelt.

Mit Wettbewerben und Veranstaltungen, die auch der Verschönerung des
Gemeindebildes dienen, werden Nichtmitglieder ebenfalls mobilisiert.

Über die normale Vereinsarbeit hinaus werden Lehrfahrten zu fachlichen
Sehenswürdigkeiten, aber auch zu Stätten, die zeigen, wie Landespflege und
Umweltprobleme gelöst werden, durchgeführt. Auch die Jugend nimmt Anteil
an den Schönheiten der Natur, und wird an eine verantwortungsbewusste
Haltung herangeführt.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, nach besten Kräften den Vereinszielen durch
Wort und Tat zu dienen.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Der Verein dient diesen gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Gemeinnützig-
keitsverordnung ausschließlich und unmittelbar.

Der Verein ist parteipolitisch, konfessionell und rassisch neutral.